Demokratie braucht Auseinandersetzung, nicht lange Rekursfristen

Seit knapp zwei Wochen gibt es maskenlos.ch und ich fürchte, es werden eher Jahre denn Monate. Zeit also, ein Mail-Konto (nomask@maskenlos.ch) einzurichten sowie eine Benutzerverwaltung aufzuschalten. Im Moment gibt es noch “wenige” Vorteile, sich zu registrieren. Kann ja sein, dass es in naher bzw. ferner Zukunft einen Newsletter gibt. Heute geht es um Demokratie, um Auseinandersetzung, leider auch um unsäglich lange Rekursfristen und um eine Bundespolizei, welche Unmut und Drohungen nicht unterscheidne kann bzw. will.

 

Seit meinem letzten Beitrag fast eine neue Milliarde Schulden beim Bund

Als ich den Counter am letzten Samstag einrichtet, lagen die neuen Staatsschulden noch tief im 5-Milliarden-Bereich. Traurig aber wahr, pro Woche wird plus/minus eine neue Milliarde dazu kommen. Ich wage zu bezweifeln, ob viele der Befürworder/innen der Massnahmen sich dem bewusst sind und leider ist es doch so, dass die Medien die Problematik der neuen Staatsschulden gar nicht erst aufgreifen.

In diesem Sinne bitte ich alle, in Eurem Umfeld gelegentlich auf das sich abzeichnende Schuldendesaster hinzuweisen. Mit dem Vergleich zu den Kampfjets kann ja auch aufgezeigt werden, um welche Summen es geht. Und ja, ganz egal, ob ich für oder gegen Kampfjets war bzw. bin, über diesen Betrag von 5 bis 6 Milliarden wurde ein erbitterter jahrelanger Abstimmungskampf geführt. Am Ende gibt es ein Abstimmungsresultat und es gehört zur Demokratie, diesen danach zu akzeptieren.

Ohne Auseinandersetzung zwischen Volk und Regierung keine Demokratie

Jetzt. wo es um zehnmal, vielleicht gar noch viel mehr geht, da wird jede demokratisch geführte Diskussion, genau das was eine Demokratie ausmacht, einfach unter den Tisch gekehrt. Und wenn ich darauf hinweise, wer eine Maskenpflicht befürworte, der solle dies nach einem Jahr Covid demokratisch legitimiert einführen, dann wird dies damit abgekanzelt, im Volk sei die Mehrheit doch für diese Massnahmen, da brauche es gar keine Abstimmung.

Was ist nur aus unserer demokratischen Seele (oder hatten wir diese gar nie so richtig) geworden? Ich sage es ungern, aber wer die aktuellen Massnahmen einfach so hinnimmt, agiert nicht demokratisch, ja gar antidemokratisch und ist für die Folgen, die daraus entstehen, letztlich auch mitverantwortlich. Ich bedauere heute schon, dass ich ein Jahr lang geschwiegen habe, denn indem ich es einfach hinnahm, bin ich für die aktuelle Situation ja auch mitverantwortlich.

Ich gebe auch — wenn nicht gerne — zu, ich wollte mich auch lange auch nicht äussern, weil jene, die dies tun, sehr schnell in die Ecke der Verharmloser, der Verschwörer, hingestellt werden. Wer gegen (womöglich jahrelanges) Maskentragen einsteht (zumal bei Kindern unter 12 Jahren im gesamten Schulunterricht), nimmt nicht einfach den Tod in Kauf. Ich verharmlose die Pandemie nicht, aber ich finde doch, den Preis, den wir aktuell bezahlen, ist gemassen am Nutzen (nicht nur bei den Masken) längst nicht mehr gegeben.

Darüber finde ich, müssten wir diskutieren und ich werde dies auch tun. Das ist in den Kommentaren hier möglich. Wer sich nicht getraut, dies öffentlich zu tun, darf mir gerne auch eine Mail senden an nomask@maskenlos.ch (dies die neue Mail-Adresse).

Rekurse Maskentragpflicht an Primarschulen in Verwaltungsschlaufe

An dieser Stelle möchte ich hinweisen, dass die Staatskanzlei des Kantons Zürich vor einigen Tagen ein Schreiben sandte. Die Bildungsdirektion hat nun 10 Tage Zeit, um zu antworten, ob der Entzug der aufschiebenden Wirkung gerechtfertigt ist und 30 Tage um zum Rekurs Stellung zu nehmen. Aktuell sind am Verfahren insgesamt 12 Rekurrenten beteiligt. Wie ich befürchtet habe, führt die ordentliche “Vernehmlassung” dazu, dass nur schon der Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht vor Ende Februar gefällt wird.

Es ist dies ein paradoxes System. Erst fällt die Bildungsrätin einen Entscheid, für den sie (nach meiner Ansicht) keine Kompetenz hat. Anstatt dass dies mit gleichem Zeitraum wie der Erlass der Verfügung (Vorlaufzeit einige Tage) behandelt wird, gilt nun das ordentliche Verfahren, damit ja keine schnelle Überprüfung des Notrechtes gemacht werden muss.

Nun muss/kann der Gesamtregierungsrat im ordentlichen Verfahren darüber entscheiden, tut dies aber nicht, bevor die Verfügung um ist. Danach kann der Regierungsrat erneut eine solche Massnahme verordnen, womit das Verfahren bei der Bildungsdirektion obsolet würde. Verfügungen des Regierungsrates können dann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden, nur wird der Regierungsrat natürlich wiederum die aufschiebende Wirkung entziehen, womit das ganze Prozedere wieder von vorne beginnt.

Wenn das Fedpol Unmut in die Nähe der Drohung rückt

Kommt hinzu, dass beim Verfahren vor dem Verwaltungsgericht happige Gerichtskosten anfallen. Gewinnt der Staat, bezahlen die Rekurrenten aus der privaten Tasche, verliert der Staat, zahlt es die Staatskasse ohne Folgen für jene, welche die Massnahmen anordnen. Die Spiesse sind ungleich, sehr ungleich lang. Und wenn ich darüber jetzt meinen Unmut kundtue, so muss ich gemäss Fedpol aufpassen, denn virtuelle Unmutsbekundungen könnten das Funktionieren der politischen Institutionen gefährden.

Einmal abgesehen davon, dass nicht von demokratischen Institutionen die Rede ist, greift diese Betrachtungsweise sehr daneben. Erst war bzw. ist das Verhalten der Behörden. Wäre das Verhalten der demokratischen Spielregeln gewährleistet, gäbe es maskenlos.ch nicht. Und noch etwas, wenn ich hier meinen Unmut kundtue, so weil ich möchte, dass die Demokratie der Schweiz funktionieren kann. Im übrigen sollte die Bundespolizei Unmutsbekundung und Drohung nicht in einen Topf werfen. Unmut gehört zu unserer Demokratie, nur durch das Herausarbeiten der besseren Argumente (im tiefen Unmut) lebt eine Demokratie.

Drohungen nein, Unmut und Auseinandersetzung ja

Drohungen dagegen braucht keine Demokratie. Wer besagte Twitter-Nachricht bzw. den Artikel bei watson.ch liest, stellt fest, da hat eine Gruppe “Frühling2020” dazu aufgerufen, Mails an Parlamentarier zu senden. Dazu möchte ich gerne aus dem Artikel zitieren: “Doch da die Adressen der Absender korrekt und nicht als Spam identifizierbar seien und die Mails keine expliziten Drohungen oder Beleidigungen enthielten, befinde man sich in einer «juristischen Grauzone», heisst es bei den Parlamentsdiensten: «Es fehlt also bisher eine Handlungsgrundlage», um dagegen vorgehen zu können.”

Damit steht fest, es gab keine Drohungen, und doch wird dies auf Twitter vom Fedpol anders dargestellt. Weit problematischer als die unbedachte Twitter-Nachricht ist, es wird angeführt, wenn es eine Handlungsgrundlage (sprich Gesetz) gäbe, dann könnte dagegen vorgegangen werden. Das ist grundfalsch. Letztlich heisst Demokratie, in der Auseinandersetzung nach besseren Lösungen zu suchen. Demokratie heisst nicht, dass vielleicht Unbequeme (Unzufriedene) mittels gesetzlichen Erlassen möglichst zu eliminieren.

Damit wir uns richtig verstehen, ich habe erst durch besagten Artikel überhaupt erfahren, dass es eine solche Gruppe Frühling2020 gibt. Ich habe auch nicht an der Mail-Aktion teilgenommen und ich möchte auch nicht werten, wie klug bzw unklug eine solche Aktion ist. Nur früher, war es in der Schweiz gang und gäbe, dass Politiker/innen Teile des Volkes waren. Da wurde dann auch mal sehr heftig zwischen Volk und Regierung gestritten. Heute, so mein Eindruck, versuchen PR-Beauftragte der Behörden dafür besorgt zu sein, dass es möglichst gar nie mehr zu einem Disput zwischen Regierung und Volk kommt. Das ist in einer Demokratie unklug, denn diese lebt vom Streiten der Argumente und nicht von weichgespühlten PR-Floskeln.


Zwischen dem 1. Janaur 2021 und dem 31. März 2022 machte die Schweiz (alleine auf Bundesebende) zur Bewältigung von Covid Schulden über 65370 Millionen bzw. 65.37 Milliarden. Dies entspricht dem Erwerb von neuen Kampfflugzeugen gemäss Abstimmung Sommer 2020. Quelle: Covid-Schulden Bund