Urteil 2c_66/2022: Wenn Bundesrichter/innen schwurbeln

Das Scheitern des Gerichtes ist offensichtlich — der Vertrauensverlust auch

Egg, 30. Mai 2023: Das Urteil 2c_66/2022 liegt seit Monaten auf meinem Pult. Beim Lesen war ich schlicht fassungslos und immer wieder versuchte ich die richtigen Worte zu finden. Hat die Justiz versagt? Warum? Auch Monate nach der Erstlektüre finde ich nicht die passenden Worte für das Urteil. Ist es ein Skandal? Ist es schlicht falsch? Dürfen Richter/innen lügen? Doch zunächst das “Verdikt”:

Urteil Bundesgericht 2c_99/2022

Am Ende ist mir eigentlich nur eingefallen, dass da das Bundesgericht ganz arg in Schwurbeln geriet. Damit übernehme ich zwar — dies durchaus in Kenntnis — genau jenes Vokabular, das ich an sich vermeiden wollte. Nur, ich finde — auch mit etwas Distanz — zur Corona-Zeit und den unsäglichen Zuständen an der Volksschule damals keine passenderen Worte.

Dem sei anzufügen, dass ich mich hier auf die Begrifflichkeit gemäss Wikipedia berufe: Geschwurbel ist ähnlich wie Geschwafel ein abwertend gebrauchter Ausdruck der Umgangssprache für vermeintlich oder tatsächlich unverständliche, realitätsferne oder inhaltslose Aussagen…”

Ich halte dieses Urteil für derart katastrophal unrichtig und falsch, dass ich es Satz für Satz auseinander nehmen müsste. Nur, was würde dies ändern? Leider wenig bis nichts. Und darum lasse ich es, die (meine) Zeit ist mir zu kostbar. Trotzdem möchte ich zwei Punkte  exemplarisch anführen, um doch im Grundsatz aufzuzeigen, warum das Urteil im besten Fall ein Geschwurbel ist. Dabei bedeutet “kursiv” Originalzitat Urteil:

Erwägung 5.2: Gemäss den vorinstanzlichen Ausführungen lasse es sich im Nachhinein nicht eruieren, welche Kinder mit dem infizierten Klassenkameraden jeweils wie lange bzw. wie intensiv Kontakt gehabt und ob sie dabei eine Maske getragen hätten. Vor diesem Hintergrund ist die  Vorinstanz zum Schluss gelangt, dass bei der Tochter des Beschwerdeführers ein Ansteckungsverdacht i.S.v. Art. 38 Abs. 1 EpG bestehe, sodass der angeordnete Schulausschluss auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhe.

Liebe Richter/innen, das ist schlicht eine Lüge. Fakt ist, es bestand während der gesamten hier relevanten Zeit eine umfassende Maskentragpflicht an der Schule. Das Gegenteil zu behaupten, um so eine Ansteckungsgefährdung herbeizuzaubern, das ist schon starker Tabak. Jedoch, es kommt noch dicker:

Erwägung 5.3: …angesichts der Unsicherheiten betreffend neu auftretende Virusmutationen erscheint die vorinstanzliche Beweiswürdigung — selbst wenn es zutreffen sollte, dass die Maskentragpflicht an der Schule der Tochter des Beschwerdeführers streng eingehalten wurde — nicht als unhaltbar…

Liebe Richter/innen: Wie soll ich dieses Geschwurbel nur verstehen? Habe ich es richtig verstanden? Die Vorinstanz hat möglicherweise keine Beweiswürdigung vorgenommen? Und weil dem so ist, machen (wir) Richter/innen am Bundesgericht es natürlich auch nicht. Und damit das klar ist, dies ist auch nicht nötig, denn bei neu auftretenden Viren, da können wir doch keine Beweiswürdigungen mehr erheben. Wo kämen wir da hin, es treten doch immer und überall neue (noch gefährlichere) Viren auf.

Und wer es nicht gemerkt hat, anders als sarkastisch kann ich einem solchen “Geschreibsel” nicht mehr folgen. Und daraus ergibt sich denn auch nicht mehr allzu überraschend, dass mit diesem Urteil mein Vertrauen in die Justiz recht ziemlich nah an den Nullpunkt gesunken ist.

Bleibt einzig der innige Wunsch, dass dereinst einmal — ob in der Gesellschaft oder erst viel später in der Gerichtsschreibung — erforscht wird, was warum sich so zutrug bzw. wie es allenfalls auch hätte ablaufen können. In der Zwischenzeit und überhaupt möchte ich anfügen, einfach glücklich zu sein, dass der “Spuk” (vorerst) vorbei ist. Zudem möchte ich dem anmerken, dass ich froh bin, gesund zu sein (und es für alle auch so wünsche) und dass ich keinen Groll gegen niemanden hege.

Hoffen wir einfach, dass die Corona-Zeit dauerhaft der Vergangenheit angehört. Und solange dies der Fall ist, ist das Kapitel dieser Homepage geschlossen, d.h. es wird keine neuen Beiträge mehr geben. Ich wünsche Euch allen ein gute maskenlose Zeit.

P.S: Dieser Beitrag enthält bewusst keine Bilder, wo Einöde ist, soll auch Einöde bleiben.

P.S II: Der Schuldencounter hängt seit geraumer Zeit bei 99,999 Milliarden Franken. Auch dies hat durchaus seine Richtigkeit. Dies als Zeichen dafür, dass die Covid-P(l)andemie vorüber ist.


Seit dem 1. Janaur 2021 bis zum aktuellen Zeitpunkt (28.03.2024 20:12:07) macht die Schweiz (alleine auf Bundesebende) zur Bewältigung von Covid neue Schulden über 170329.212 Millionen bzw. 170.329 Milliarden. Dies entspricht dem Erwerb von neuen Kampfflugzeugen (gemäss Abstimmung Sommer 2020).