Aufschiebende Wirkung mit “Schnellrecht” und “geheimen” Unterlagen abgeschmettert

Am 14. Oktober erhielt maskenlos.ch dicke Post vom Verwaltungsgericht. Die aufschiebende Wirkung zur V-Covid 19 Bildung wurde in einem höchst bemerkenswerten Urteil vollumfänglich abgeschmettert. Beachtlich ist das Urteil deshalb, weil maskenlos.ch es nie für möglich hielt, dass nicht nur der Regierungsrat des Kantons Zürich (wie er selber ausführt) zu Schnellrecht aufgrund geheimen Unterlagen und nicht vorhandenen Protokollen greift, sondern das Gericht den Ball ungefedert aufnimmt und mit noch heftiger Wucht ein Urteil in Tasten haut, das dem mir bislang nicht bekannten Begriff “Schnellrecht” eine jede Ehre erweist. Trotzdem, maskenlos.ch gibt nicht auf!

Schnell(er) in die Ferien…

Vielleicht wird das Urteil später einmal historisch von Bedeutung sein. Nicht in dem Sinne, wie gut und fundiert die Justiz arbeitet, sondern dahingehend, was passieren kann, wenn es “schnell” gehen muss. Auch wenn es nur eine Vermutung ist, wahrscheinlich hatte es die Gerichtsschreiberin und/oder Richterin etwas gar eilig und wollte wohl in die Ferien. Auf der Strecke geblieben ist freilich jede, ich betone jede juristische Auseinandersetzung. Das Urteil AN2021.10 findet sich hier.

Einfach kurz zur Erinnerung. Mit der Beschwerde wurde ja nicht etwa gerügt, dass ein einzelner Test einem nicht wieder gut zu machenden Nachteil gleichkommt oder dass das Tragen der Maske über eine beschränkte Dauer für 12-19 Jährige einem schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gleichkommt. Gerügt wurde, dass diese Massnahmen über Monate und Jahre dauern werden und damit nicht mehr als leichten Eingriff taxiert werden können bzw. dass es für die Testpflicht keine gesetzliche Grundlage gebe.

Es ist mir schleierhaft (und ich kenne bislang kein Urteil), warum es diese Justiz jetzt nach 18 Monaten Covid-Pandemie in einem derartigen Unmass nicht mehr auf die Reihe kriegt, eine auch nur in Ansätzen juristische anständige Lagebeurteilung im Rahmen der Frage der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorzunehmen. Und dabei geht es noch nicht mal um das Klären der bereits genannten Fragen. Vielmehr ginge es darum, abzuklären, was passiert, wenn jetzt ungeimpfte Jugendliche komplett anders behandelt werden als Geimpfte.

Der Hinweis, dass die ungleiche Behandlung dazu führen werde, dass unsere Tochter einer Zur-Schau-Stellung gegenüber den Geimpften vorgeführt werde, kein Wort dazu. Ist ja kein Problem, wenn ungeimpfte Jugendliche als Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Es fragt sich allerdings schon, ob das Verwaltungsgericht Art. 8 Abs. 2 unserer Verfassung beim Abfassen des Urteils noch irgendwie in Erinnerung hatte: “Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebens­form, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.”

“Ungeschützte” Ungeimpfte sind schuldig

Auch der Hinweis, dass es sehr kontraproduktiv sein könnte, wenn bei Geimpften jetzt jede Vorsicht “abgeschaltet” werde, nein, wo liegt denn nur das Problem. Impfdurchbrüche, ach was, gibt es doch gar nicht. Der Verweis auf Israel, weit weg, und in der Schweiz, wo kämen wir da denn hin, wenn wir nur schon die Impfdurchbrüche zählen würden. Und wenn, dann sind es die Ungeimpften, die das Virus verbreiten. Ist jetzt aber auch etwas gar blöd, wenn Nau.ch gestern berichtetete: “Coronavirus: Immer weniger Ungeimpfte landen im Krankenhaus”.

Wir wollen doch nicht kleinlich sein, Hauptsache, ungeimpfte Jugendliche werden zur Impfung genötigt. Und dies, obwohl gerade für sie die Impfung nach Heilmittelgesetz Art. 9a nicht in Ansätzen zulässig ist. Hauptsache Druck erzeugen und Massnahmen solange hochfahren, um am Ende noch zu behaupten, es sei unmöglich Tests für alle durchzuführen, und darum brauche es 2G für ausserschulische Aktivitäten. Warum dies nicht geht, stand alles in der Beschwerde, nur eben, wenn es schnell gehen muss, dann reicht auch die Zusammenfassung der Beschwerdeantwort des Regierungsrates.

Unwahre Behauptung: Zahlen stiegen nach den Sommerferien und kältere Jahreszeit bringt sowieso mehr Fälle

RR Steiner kann im krassen Widerspruch zu den Zahlen behaupten, diese seien bei den 12-19 Jährigen nach den Sommerferien massiv gestiegen, und es drohe die kalte Jahreszeit. Zunächst zu den Fallzahlen. Gemäss offizieller Statistik des Kantons Zürich sehen diese bei den Jugendlichen so aus:

Ganz offensichtlich stiegen die Zahlen bereis vor den Sommerferien an und erreichten den Zenit in den Sommerferien, danach sanken sie massiv. RR Steiner bezw. der gesamte RR operiert daher mit komplett falschen Zahlen. Zur Frage der kalten Jahreszeit:

Das Beispiel Israel zeigt sehr schön, “Explosionen” haben keinen Zusammenhang zur Jahreszeit. Konkrete Zahlen nennt RR Steiner keine, vielmehr beruft sie sich auf “nicht öffentlich” erhobene Zahlen (!) und nicht vorhandene Protkolle zu Gesprächen (!), die geführt worden sein.

RR Steiner: Der Beschwerdeführer ist von der angefochtenen Verordnung nicht berührt

Ein besonders “Schmankerl” stellt im übrigen die Feststellung von RR Steiner dar, die verkürzten Fristen seien zum Vorteil des Beschwerdeführers. Nach Ansicht der Regierunsrätin ist er zwar nicht zur Beschwerde legitimiert, weil er der Vater und nicht die Tochter sei und den Besuch auch nur behaupte. Aber doch, die verkürzte Rechtsfrist ergebe für ihn viel Sinn, weil ja nun auch der Regierunsrat in 10 Tagen antworten müsse und somit eine rasche Entscheidfindung erfolgen könne. Sagt ausgerechnet jener Regierungsrat, welcher das Verfahren SKZH.5800, wo es um die Maskentragpflicht der Primarschüler/innen geht, seit mittlerweile vielen Monaten verschlampt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist aber auch insofern beachtlich, als dass unter Punkt 3 beim Abschmettern der Anträgte steht, dem Beschwerdefüher würden 10 Tage Frist zur freigestellten Vernehmlassung zur Antwort der Beschwerdegegnerin (act. 6) gewährt. Wozu eine freigestellte Vernehmlassung über 10 Tage zur Beschwerdeantwort des Regierungsrates, wo doch die aufschiebende Wirkung abgeschmettert wird? Vielleicht bin ich mittlerweile etwas misstrauisch, aber üblicherweise geht es bei einer freigestellten Verfügung mit so kurzen Fristen eher darum, dass auch das Hauptverfahren möglichst speditiv “abgeschmettert” wird.

Hauptsache “Schnellrecht”: Zehn Tage bzw. zwei Wochenenden seien kein Problem für eine Beschwerde

Im übrigen seien 10 Tage Frist kein Problem, der nicht legitimierte Beschwerdeführer habe ja eine Beschwerde einreichen können, er habe sogar noch vor Publikation im Amtsblatt (und zwischen den Zeilen sei das auch wieder ein Problem) eine Beschwerde eingereicht, und überhaupt, es seien ja immerhin zwei Wochenenden gewesen. Sorry, aber ob einer derart “schnodrigen” Antwort frage mich noch immer, in welchem Staat lebe ich mittlerweile eigentlich? Ist das jene gutmütige Diktaur (eine gutmütige Diktaur gibt es nicht!), welche der Amtschef der Gesundheitsdirektion ohne Konsequenzen im deutschen Fernsehen zum Besten gibt?

Um es hier mit aller Deutlichkeit zu sagen. Nein, das ist nicht gutmütig, nein, das sind keine gleichlangen Spiesse in einem Beschwerdeverfahren. Das ist im allerbesten Falle noch eine sehr bösartige Demokratie, welche (vielleicht aus Überforderung, vielleicht aber auch im vollen Bewusstsein, die Muskeln spielen zu lassen) jegwelchen Scham verliert.

Wohlan, das Gericht hat eine Vernehmlassungsantwort innert der geforderten 10 Tage erhalten, diese findet sich hier. Ich meinte, ein Lesen kann empfohlen werden. Gemäss den aktuellen Zahlen (bis 17.10.2021) gab es bei sämtlichen Hochschulen / Sekundarstuffe II sowie Weiterbildungsstätten im Kanton Zürich in den letzten vier Wochen 10 Ansteckungsfälle, wohingegen es in der gleichen Zeit in den Altersheimen 940 Fälle gab (aktuell entfallen auf die Altersheime gute 22 Prozent der Fälle). Soviel zur Nichtexistenz der Impfdurchbrüche bwz stark steigenden Zahlen an den Gymis.

Irgendwie hatten wir das doch alle schon einmal vor einem Jahr. Natürlich brauchte es die Maskenpflicht, dann können ja alle zu Tausenden in die Stadien, das half in den Altersheimen herzlich wenig, und aktuell liegt es nur an der tiefen Impfquote, die Ungeimpften seien quasi schuld daran, dass die Massnahmen nicht aufgehoben werden könnten. Vielleicht dazu als Anregung die Fallzahlen aus der Schweiz, Israel und Dänemark.

Die Daten entstammen der Homepage SRF. Betreffend Israel (Grün) sehe ich vorallem, dass mit den Impfungen (dort steht bereits die vierte Dosis im “Einsatz”) die Zahlen einige Monate später umso heftiger ausfallen (mit jeder Impfung noch heftiger). Bei Dänemark (Geld) sieht es ganz so aus, als würden die Zahlen gerade in den Exploit hinübergleiten. Dänemark darf aber zugute gehalten werden, dass sie zu jeder Zeit (im Unterschied zu Schweden in Frühjahr 2020) gute Schutzkonzept in den Altersheimen hatten. Um dies zu illustrieren, seien die Gesamtzahlen der Todesfälle je Million Einwohner pro Land angeführt:

Aus obiger Grafik wird gut ersichtlich, dass drastische Massnahmen (Frankreich) oder eine hohe Impfquote (Israel) nicht die Lösung bilden. Dänemark hat es insbesondere geschafft, im letzten Herbst (damals gab es keine Impfung) die Altersheime besser zu schützen. Gerade Israel (Grün) zeigt, dass nach der Impfung die Todesfälle kurz zurückgehen, danach aber stetig doch wieder steigen. Die Impfung alleine wird es folglich nicht richten, nur will das im Moment einfach niemand zur Kenntnis nehmen. Das rechtfertigt aber noch lange nicht, dass Kinder und Jugendliche derart drangsaliert werden wie das aktuell in vielen Ländern (und nun auch in der Schweiz) der Fall ist.

Bleibt die Hoffnung, das Verwaltungsgericht möge im zweiten Anlauf zurück zu seiner Kernkompetenz finden und nicht einfach Schnellurteile fällen, die letztlich nur dazu führen werden (siehe aktuell explosive Lage in den Altersheimen des Kantons Zürich), dass die Prioritäten bei Regierung und Parlament komplett falsch gesetzt werden. Und ja doch, im übrigen wäre das Verwaltunsgericht natürlich schon dazu da, die Rechte der Bürger/innen bestmöglichts zu schützen, auch wenn der nicht wiedergutzumachende Schaden für meine Tochter längst angerichtet ist. Tragischerweise ist dies nicht nur bei meiner Tochter so, sondern bei allen ungeimpften Studierenden auf Sekundarstufe II bzw. im gesamten Ausbildungsbereich.

16 x Happy Day für Contact Tracer: Weitere 16 Mio für JDMT freihändig vom Regierungsrat

Am 6. Oktober 2021 dürften die Korken bei der JDMT, welche das Contact Tracing für dieverse Kantone in der Schweiz erledigt, geknallt haben. Sie hatten nicht einen Happy Day, sondern gleich deren 16, alleine für den Kanton Zürich. Mit RRB-2021-1122 wurden der Firma JDMT weitere 16 Mio zugeschanzt, ohne es je zu einer Ausschreibung gekommen wäre bzw. kommen würde. Alles kein Problem, letztlich muss die die Jagd auf alle Ungeimpfte ja irgendwie ja auch überwacht werden. Wird der Regierungsrat für derartige Rechtsbrüche je zur Verwantwortung gezogen werden?

Update vom 28. Oktober 2021: Entgegen dem Text in meiner Vernehmlassungsantwort zu act. 6 haben die Kantone in der besonderen Lage nach Art. 40 EpG das Recht, Schulen zu schliessen. In meiner Antwort steht fälschlicherweise, die Schulen dürften nur in der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat geschlossen werden. Dies trifft (leider!) nicht zu. An sich wollte ich ausführen, dass bei 1 bis 2 Fällen auf 10’000 Schüler/innen an den Gymnis keine Schulschliessung möglich ist, doch weil die Verbreitung nicht zahlenmässig umschrieben ist, erhalten die Kantone paradoxerweise selbst bei einer moderaten Influenza die Macht, Schulen zu schliessen. Dies im Unterschied zum Bundesrat, der diese Massnahmen nur anordnen darf, wenn eine Krankheit à la Spanische Grippe vorliegt. Gemäss Vernehmlassung im Jahre 2010 wurde die besondere Lage (leider kein Witz) als Ereignis eingestuft, das in 10 Jahren dreimal auftritt. Aktuell sieht es ja gerade so aus, als dass die Covid-Panedemie mehrere Jahre dauern wird — und dann wären wir bereits bein nächsten Ereignis, z.B. bei Dovid 22, dann Fovid 25 etc.


Zwischen dem 1. Janaur 2021 und dem 31. März 2022 machte die Schweiz (alleine auf Bundesebende) zur Bewältigung von Covid Schulden über 65370 Millionen bzw. 65.37 Milliarden. Dies entspricht dem Erwerb von neuen Kampfflugzeugen gemäss Abstimmung Sommer 2020. Quelle: Covid-Schulden Bund