Züricher Regierungsrat: Recht verweigern, verzögern und diskreditieren

Egg, 11. Mai 2021: Mehr als zwei Monate herrschte Funkstille auf diesem Portal. Und dies aus dem ganz einfachen Grund, weil ich zwischenzeitlich mehr (und mehr als einmal) fassungslos dem Geschehen zu prästieren versuchte. Nach diesen zwei Monaten muss konsterniert festgestellt werden, der Zürcher Regierungsrat behandelt Rekurse entweder gar nicht oder dann erst dann, wenn beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung eingereicht wird. Und selbst dann erfolgen Verfügungen so, dass es letztlich nur darum geht, das Recht möglichst lange nicht anzuwenden. Dabei scheut der Regierungsrat auch nicht davon zurück, Rekurrenten Dinge in die Schuhe zu schieben, welche gar nie eingebracht bzw. eingefordert wurden.

Anleitung für Rechtsverweigerung

Natürlich wussten sowohl die Bildungsdirektion als auch der Regierungsrat, dass eine Maskenpflicht für unter 12-jährige Kinder auf dünnem Eis fussen. Die Zahlen im Januar waren längst am Abklingen, und dass Primarschüler/innen die Masken ohnehin nicht korrekt tragen können/werden, das stellte der Regierungsrat im Sommer 2020 ja selber fest. Trotzdem, in einer medial aufgeheizten Stimmung war Handeln angesagt und darum verfügte RR Steiner im Januar, Maske auf für die Primarschule und freie Bahn für Massentests.

Am 25. Januar reichte ich einen Rekurs beim Regierungsrat ein und forderte, die Maskenpflicht sei für meine Tochter aufzuheben und es dürften keine präventiven Massentest durchgeführt werden. Am 3. Februar ordnete die Staatskanzlei dazu eine Vernehmlassung an. 10 Tage sollte die Bildungsdirektion Zeit erhalten, um zur Frage der aufschiebenden Wirkung Stellung zu nehmen. Nach meinem Rechtsverständnis dürfte es zu Fragen der aufschiebenden Wirkung keine Vernehmlassung geben, gerade wenn es um nicht wieder gutzumachende Rechtsnachteile wie hier vorliegend geht.

Nun verfügte der Regierungsrat 10 Tage Vernehmlassung für die Frage der aufschiebenden Wirkung. Was passiert nun? Nichts, einfach nichts! Bis zum 24. März gibt es absolut kein “Lebenszeichen” des Regierungsrates. Hingegen erhalte ich am Abend des 24. März eine ultimative Aufforderung, mein Kind mittels PCR-Test in einem mobilen Testzentrum, das in den Wochen zuvor aus dem Boden gestampft wurde, testen zu lassen. Wer den Test verweigere, gelte als ansteckungsgefährdet und werde für 10 Tage vom Schulunterricht ausgeschlossen.

Wie bitte? Im Januar hatte ich beim Schulleiter um eine Verfügung wegen der potentiellen Testpflicht erfragt. Der Schulleiter verweist darauf, zuständig sei der Regierungsrat, es sei eine Verwaltungsverfügung, da sei die Schulpflege nicht zuständig. Daher hatte ich am 25. Februar Masken- und Testpflicht bei gesunden Kindern beim Regierungsrat angefochten, und es passiert zwei Monate nichts, um dann mit einem Schreiben “bombardiert” zu werden. Entweder Test in den nächsten 24 Stunden oder dann Schulausschluss, eine Rechtsmittelbelehrung fehlt dabei selbstverständlich genauso wie eine Rechtsgrundlage.

Beschwerde Rechtsverweigerung und Schulausschluss

Was tun? Am 26. März reiche ich beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ein. Das Verwaltungsgericht reagiert speditiv, am 29. Màrz wird verfügt, für den Massentest sei die Schulpflege zuständig und für die Maskenpflicht wird dem Regierungsrat abermals eine Frist von 10 Tagen gegeben, um Stellung zu beziehen. Die Unterlagen werden zuvor per Mail noch am 26. März zugestellt.

Die Schulpflege lässt per Mail durchblicken, das Kind müsse einstweilen zu Hause bleiben. Im Sinne einer Deeskalation bleibt die Tochter dem Schulunterricht fern. Am 1. April (Osterdonnerstag) verweist die Schulpflege meine Tochter für 10 Tage von der Schule. Dabei berechnet sie die Frist auch noch falsch und erst mit erneutem x-stündigem Herumtelefonieren gelingt es mir, die Präsidentin der Schulpflege zu überzeugen, dass die Frist falsch berechnet wurde bzw. das meine Tochter die Schule ab Osterdienstag wieder besuchen darf.

Nebenbei erwähnt, der Massentest wurde aufgrund dreier Fälle angeordnet, obschon nicht klar ist, ob sie nur positive PCR-Test hatten oder inwiefern diese Kinder erkrankten. Demgegenüber steht ein weiterer Tag, bei dem es faktisch ausschliesslich um das Testen ging und bei geschätzten Kosten von ca. 150 Franken pro Test wurden dabei ca. 50’000 Franken “vernichtet”, ohne dass es einen Ausbruch gab. Dagegen befinden sich mehrere Hundert Lehrkräfte im Kanton Zürich im Home-Office. Home-Office für Lehrpersonen, wie funktioniert dies? Ganz einfach, der Klassenlehrer meiner Tochter bleibt dem Schulunterricht seit Februar 2021 fern.

Das Zündhölzli-Lied mit der Nato

In der Klasse der Tochter gibt es seit Januar jede Woche ein bis zwei neue Stellvertretungen, der eigentliche Klassenlehrer führt Elterngespräche auf dem Friedhof durch, ein virtueller Elternabend ist per Video-Chat anberaumt. Dort moderieren Schulleiter und der Klassenlehrer. All jene Personen (meist sind es Pensionäre oder Azubis ohne Erfahrung) fehlen dabei. Heute z.B. wurde in der Klasse das Mani-Matter Lied (mit Maske) gesungen: I han äs Zundhölzli azündt. Die Tochter fragt beim Mittagstisch, was die Nato sei. Ich frage nach, wo es denn im Schulunterricht um die Nato gegangen sei? Die Tochter erwidert, die Stellvertretung habe angeordnet, das Mani-Matter-Lied anstelle mit UNO mit der Nato zu singen. Dazu kurz der Auszug aus dem Songtext (Original):

Alls hätt’ brielet: Wär isch tschuld?
Ds ganze Land in eim Tumult
Dass me gschosse hätt uf d’Bundesrät am Rednerpult
D’UNO hätt interveniert
Und d’UNO-Gägner sofort o
Für ir’d Schwyz dr Fride z’rette
Wäre beid mit Panzer cho

Nato-Variante (mit Maske) in der Klasse:

Alls hätt’ brielet: Wär isch tschuld?
Ds ganze Land in eim Tumult
Dass me gschosse hätt uf d’Bundesrät am Rednerpult
D’Nato hätt interveniert
Und d’Nato-Gägner sofort o
Für ir’d Schwyz dr Fride z’rette
Wäre beid mit Panzer cho

Abgesehen davon, dass sich Mani Matter wohl im Grabe umdrehen würde über den textlichen “Missgriff”, mussten wir unserer Tochter am Mittagstisch erst den Unterschied zwischen UNO und NATO erklären. Die Tochter fügte dem an, NATO reime sich doch auch schlechter (eben darum hätte wohl Mani Matter keine Freude daran). Das sind die Zustände in unsere Schule mit Stand 11. Mai 2021. Ich könnte noch viele (unsägliche) Beispiele anfügen, doch zurück zur aktuellen Rechtslage um die Masken- und Testpflicht.

Frage aufschiebende Wirkung nach fast vier Monaten noch immer nicht entschieden, Rechtsverweigerung dauert fort

Nach dem kurzen Intermezzo mit der Beschwerde betr. Rechtsverweigerung ist es nunmehr seit vielen Wochen wieder ruhig. Der Regierungsrat antwortete einstweilen und zusammenfassend, es sei “gerichtsnotorisch”, dass die Mutationen gefährlicher seien und stützt sich dabei einseitig auf eine um fast zwei Monate verspätet eingereichte Antwort der Bildungsdirektion. Als einzigen Grund der Verspätung führt die Regierung , die Rekursinstanz sei überlastet.

Toll, da verfügt die Rekursinstanz über 19 Mitarbeitende, behandelt jährlich 900 Verfahren und ist mit zusätzlich 12 Rekursen (die allesamt zu einem Verfahren vereint wurden) über Wochen, ja gar Monate derart überfordert, um dann umso verspäteter doch ausführlich über mehrere Seiten just nur das abzuhandeln, was die Beschwerdegegnerin völlig unhaltbar und bar jeder Rechtmässigkeit zu spät und völlig unentschuldbar eingereicht hat. Die Rekursinstanz schreckt dabei auch nicht davor zurück, dem Rekurrenten vorzuwerfen, er habe die Aufhebung der Massnahmen für ALLE eingefordert und damit würden diese insgesamt verunmöglicht. Korrekt ist, gefordert wurde das Aussetzen der Massnahme für meine Tochter und in einem Rechtsverfahren geht es darum, eben gerade festzustellen, ob Anordnungen rechtmässig sind. Sofern sie dies sind, können diese angeordnet werden, sofern nicht, gehören sie abgeschafft.

Nur will die Regierung eben gar nicht, dass die Massnahmen innert nützlicher Frist überprüft werden können und so wird sie auch in Zukunft nichts unversucht lassen, um die Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen. Für Aussenstehende, für diesen Blog Lesende lässt sich kaum erahnen, welche Abgründe sich da eröffnen. Aus diesem Grunde möchte ich nochmals kurz anfügen, was bisher geschah, ohne dass irgend etwas entschieden wäre:

  1. Verfügung Steiner Maskenpflicht (19.1.2021)
  2. Info-Blatt Schulleitung Masken- und Testpflicht (21.1.2021)
  3. Rekurs Masken- und Testpflicht (25.1.2021)
  4. Vernehmlassung Regierungsrat Verfahren SKZH.5800 (3.2.2021)
  5. ………………………………………………………….7 Wochen Tiefschlaf!!!…………………………………………
  6. Anordnung Testpflicht mit Schulausschluss (25.3.2021)
  7. Einreichen Rechtsverweigerung Massnahmen Verwaltungsgericht (26.3.2021)
  8. Urteil Verwaltungsgericht, separate Verfahren Masken- (AN.2021.1) und Testpflicht (AN.2021.2) vom 29.3.2021
  9. Urteil Schulpflege Egg mit Ausschluss Kind von Schule (31.1.2021)
  10. Vernehmlassung Rechtsverweigerung Maskentragpflicht (AN.2021.2) mit neuer Verfahrensnummer VB.2021.00221 sowie Vernehmlassung vom 29.3.2021
  11. Êinreichen Vernehmlassung Bildungsdirektion AN.2021.2 vom 7.4.2021
  12. Abweisen aufschiebende Wirkung Maskentragpflicht in Verfahren SKZH.5800 Regierungsrat i.A. vom 12.4.2021
  13. Stellungnahme Rekurrent zu Vernehmlassung AN.2021.2 vom 15.4.2021
  14. Einreichen Rekurs Bezirksrat zu Testpflicht 30.4.2021
  15. Vernehmlassung Testpflicht Bezirksrat (5.5.2021)
  16. Einreichen Beschwerde betr. Verweigerung aufschiebende Wirkung Maskentragpflicht (11.5.2021) mit Akten betr. Covid-Zahlen (Github), Genauigkeit PCR-Test, Gefährlichkeit britische Variante (TheLancet), Wirksamkeit Masken (DANMASK-19)

Frustriert ist nach vier Monaten festzuhalten, dass noch immer nicht einmal die Frage der aufschiebenden Wirkung der Maskentragpflicht geklärt ist, geschweige denn, dass die 30-tägige Frist zur Behandlung der Maskentragpflicht vom Regierungsrat eingehalten worden wäre, obwohl seit mittlerweile auch wieder sechs Wochen eine Beschwerde betr. Rechtsverweigerung beim Verwaltungsgericht hängig ist. Die Bildungsdirektion leistet sich für eine nicht erstreckbare Frist über 30 Tage mittlerweile mehr als 90 Tage Zeit, ohne dass der Regierungsrat das Verfahren fortführen würde, um z.B. nur schon die ordentliche Vernehmlassung zur Maskentragpflicht voranzubringen. Sorry, aber damit ist genügend dargelegt, dass die Regierung das Recht ganz erheblich verweigert.

Argumentation der Regierung wird immer abstruser

Erst waren es britische Mutationen, die um Monate bekannt waren, ehe gehandelt wurden. Noch heute behauptet die Regierung, die britische Variante sei gefährlicher, obwohl dazu aktuell kaum mehr Anhaltspunkte zu finden sind (siehe TheLancret-Artikel). Nun sind es allfällig nicht wirksame Impfdosen betr. der Mutationen, welche als Legitimation für eine Masken- und Testpflicht für unter 12-jährige angeführt werden. Die Argumentation der Regierung wird immer kreativer.

Seit die Massnahmen im Januar 2021 eingeführt wurden, ist die Pandemie im Abklingen. Dazu ein paar Hinweise: Obwohl im letzten Jahr die Zahl der Intensivbetten von 1500 auf fast 1000 reduziert wurde, obwohl die Auslastung der Intensivpflegebetten auch unter diesem Abbau noch ca. 75 Prozent beträgt (davon noch ca. 20 Prozent Covid-Fälle), werden zeitlich befristete Massnahmen verordnet, ohne dass die Verältnismässigkeit, die Wirksamkeit und weniger einschneidende Massnahmen je geprüft oder auch nur partiell alternativ angewendet worden wären.

Kalenderwochen 1 bis 16: Untersterblichkeit von 15% im Vergleich zu 2015

In den Kalenderwochen 1-16 2021 gibt es in der Schweiz über alle Alterskategorien gar eine Untersterblichkeit, dazu gerne die entsprechende Grafik. Beim blauen Balken wird die Anzahl der Todesfalle ausgegeben, beim roten im Vergleich zur erhöhten Wohnbevölkerung zwischen 2015 und 2021 (immerhin ca. 300’000 zusätzliche Einwohner/innen). Die Untersterblichkeit im Vergleich zum Jahr 2015 liegt aktuell bei ca. 15 Prozent (sämtliche Zahlen Bundesamt für Statistik wöchentliche Todesfälle).

Für all jene, welche die Zahlen überprüfen möchten, stehen die Roh- und Zwischendateien hier als Zip-Datei zum Download bereit. Zunächst gibt es in dieser Datei zwei Dateien (*.cvs), welche die Todesfälle 2010-2019 sowie 2020-2021 enthalten (Bezug beim Bundesportal). Innerhalb dieser wird bei den Todesfällen zwischen 0-64 und 65+ unterschieden. Diese Daten wurden in die Datei ‘todesfaelle20.txt’ extrahiert. Das Skript ‘todesfalle.pl’ zählt die Zahlen zusammen. Wird das Programm z.B. mit ‘todesfalle.pl 17’ gestartet, wird der Zeitraum KW 17 bis darauffolgendes Jahr KW 16 berechnet. Die Zahlen für KW 1-16 finden sich in der Datei todesfalle_2021_KW1-16.txt, die Grafik dazu in der Datei todesfalle_2021_KW1-16.ods.

Natürlich kann aufgrund der obigen Auswertung argumentiert werden, dass dies der “Beweis” sei, dass die Massnahmen wirkten. Es kann aber auch angeführt werden, dass nach einer jeden Übersterblichkeit (siehe dazu Jahre 2015 zu 2016) eine entsprechende Untersterblichkeit folgt. Es wäre schon viel erreicht, wenn die Massnahmen derart zurückgefahren würden, dass wieder einigermassen ein normales Leben geführt werden könnte, dass ein halbwegs normaler Schulunterricht stattfindet. Obligatorische Tests bei gesunden Kindern gehören dazu ganz bestimmt nicht. Was kann getan werden?

2xNein zum Covid- und Gefährder-Gesetz

Letztlich muss jede/r selber wissen, was sie/er am 13. Juni in die Urne legt. Die Abstimmung zum Covid-Gesetz böte Gelegenheit, ein Ende der Massnahmen einzufordern. Dass aktuell die Regierung schon mal vorab kundtut, ohne Annahme des Covid-Gesetz würden viele Unternehmen nicht überleben, zeugt von einem seltsamen Staatsverständnis der Regierung. Erstens dürfte sie ja gar nicht in den Abstimmungskampf eingreifen und zweitens führten ja erst die einschneidenden Wirtschaftsbeschränkungen dazu, dass die Unternehmen nun am Tropf der Staatsgelder hängen.

Und wenn die Regierung noch nachdoppelt, vor Ende September laufe ohnehin nichts aus, so zeugt auch dies von wenig Staatsverständnis. Aber ganz egal, ob mit oder ohne abgesegnetem Covid-Gesetz, aktuell sind ca. 19 Milliarden bereits “verbraten” und es wird wohl so bleiben, dass die wirtschaftliche Krise uns erst noch bevorsteht. Aktuell kann bei vielen Gütern des täglichen Verbrauchs festgestellt werden, es wird einiges sehr schnell erheblich teurer.

Der Schachzug des Bundesrates könnte durchaus aufgehen. Immer wenn es “brenzlig” wird, werden Abstimmungen zu Initiativen bzw. Referenden gebündelt. Dann bleibt für die einzelnen Vorlagen wenig(er) Raum und mit etwas medialer Pressearbeit lässt sich die Aufmerksamkeit wunderbar auf jene Vorlagen lenken, die ohnehin kaum eine Chance haben, um die anderen ins Trockene zu bringen. Letztlich gehört dies zum politischen Schacherzug, aber beim Gefährder-Gesetz führt dies dazu, dass in Zukunft das diffuse Verbreiten von Angst und Schrecken reichen, um bis hin zu Hausarrest einem ganzen Katalog von Massnahmen ausgesetzt zu werden. Wer findet, der Staat benötigt noch mehr Machtfülle, möge dem zustimmen, wer findet, weniger wäre mehr, darf ein beherztes Nein einlegen. Nur damit wir uns richtig verstehen, Terrorismus ist absolut und uneingeschränkt verwerflich und zu bekämpfen. Aber, das Verbreiten von Angst und Schrecken (ohne Bezug zu Gewalt!) gehört in kein Anti-Terror-Gesetz.

Urteil AN2021.2: Verletzung Beschleunigungverbots des Regierungsrates ist offenkundig

Update 16. Mai 2021: Verwaltungsgericht beerdigt Beschwerde Rechtsverweigerung mit der Begründung, es sei nicht substantiiert genug dargelegt worden, dass auch nach Beendigung der Rechtsverweigerung betr. der aufschiebenden Beurteilung durch den Regierungsrat noch ein Genugtuungsinteresse an der Feststellung einer solchen gestellt worden sei. Betr. Kostenfolgen, so hält das Gericht in Punkt 3.2 fest: “3.2 Vorliegend ergibt sich bereits bei einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass die Beschwerde mutmasslich gutzuheissen gewesen wäre”. Und weiter in Punkt 3.2.2: “Die Verletzung des Beschleunigungsverbots ist vielmehr offenkundig.” Die Verfahrenskosten werden gemäss AN2021.2 dem Regierungsrat auferlegt.


Zwischen dem 1. Janaur 2021 und dem 31. März 2022 machte die Schweiz (alleine auf Bundesebende) zur Bewältigung von Covid Schulden über 65370 Millionen bzw. 65.37 Milliarden. Dies entspricht dem Erwerb von neuen Kampfflugzeugen gemäss Abstimmung Sommer 2020. Quelle: Covid-Schulden Bund