Ich habe das Recht, mich mit dem Virus anzustecken

Egg, 1. Juni 2021: Die Wogen gehen hoch, obwohl das Virus angeblich doch gar nicht mehr so verbreitet sein soll. Derweil ertappe ich mich dabei, dass ich zu all diesen unglaublichen Vorgängen über Wochen schweige. Wahrscheinlich habe ich inzwischen längst resigniert. Ich muss mich geradezu immens motivieren, um einen Beitrag zu verfassen, am liebsten würde ich einfach schweigen. Denn wer nicht 100% die Massnahmen befürwortet, mutiert rasend schnell zum extremen Impf-Verweigerer.

Der persönliche Impfentscheid bei Kindern

Vor gut zehn Jahren gingen wir zu einem Hausarzt für die ersten Impfungen unserer Tochter. Das Gespräch dauerte keine drei Minuten, entweder alle Impfungen, oder nicht mit ihm. Beim “Rauswurf” händigte er uns eine Liste mit drei Adressen aus und meinte, wir sollten uns, falls wir uns weiterhin weigern wollten, an eine dieser Adressen wenden.

Darauf waren wir als Eltern erst einmal sprachlos. Wie kann es sein, dass ein Arzt, der über Nutzen und Risiken der Impfungen bei Kindern aufklären sollte, gar kein Gespräch führen wollte? Lerneffekt Nummer eins: Die Aufklärungspflicht der Ärzteschaft scheint in gewissen Fällen eher rudimentär denn vorhanden zu sein.

Wir erwarben danach Literatur zu den Kinderimpfungen.. Wenn jetzt jemand denkt, aha die Esoterikerecke, dann darf ich gerne beruhigen. In den Büchern zum Thema Impfen ging es primär darum, die  Krankheiten bzw. die dazugehörenden Impfungen aus medizinischer Sicht so zu beschreiben, dass Eltern sich darüber ein Bild machen konnten.  Lerneffekt Nummer zwei: Statistisch gesehen sind die Risiken bei einer Impfung um Faktoren tiefer als bei Erkrankungen.

Darüber hinaus ist mir aus der Lektüre ein Ethiker in Erinnerung geblieben, der anregte, darüber nachzudenken, was wohl besser sei, die Kinder gegen Masern zu impfen oder sie über eine Masernparty anzustecken? Nun gut informiert begaben wir uns Wochen später zu einer Ärztin der besagten Liste. Mit dieser besprachen wir die Impfungen und fällten dann Entscheide für unser Kind. Lerneffekt Nummer drei: Ein differenzierter Entscheid vor ca. 10 Jahren war möglich, allerdings schon damals unter Gefahr, aus einer Praxis herausspediert zu werden.

Und auch dies möchte ich hier noch anfügen, letztlich sollen und müssen Impfentscheide immer wieder überprüft werden. Eine Tetatnus-Impfung z.B. hält kein Leben lang und Grippe-Impfungen schützen oft nur einen Winter. Nun können Kinder in jungen Jahren nicht entscheiden, was für sie gut ist. Folglich muss jemand anders über diese Fragen entscheiden. Aktuell sind dies die Eltern, da die Schweiz die Impfpflicht (noch) nicht kennt.

Ob es besser kommen würde, wenn der Staat für die Bürger/innen betr. der Impfungen verfügt, dies ist letztlich eine politische Entscheidung. Dies freilich unter der Voraussetzung, dass kraft Verfassung und Menschenrechten (konkret EMRK) gewisse Güter als doch sehr persönlich festgelegt sind bzw. dass ein Kern der persönlichen Rechte an sich nicht durch politische Entscheide angetastet werden kann bzw. darf. Ob die Impffrage darunter fällt, wird sich zeigen müssen.

Habe ich ein Recht, mich mit dem Virus anzustecken ?

Wenn ich das aktuelle Epidemiengesetz lese, dann sehe ich wenig Spielraum, daraus ein Recht ableiten zu wollen, sich mit dem Covid-Virus anstecken zu dürfen. Nur glaube ich auch nach zweimaligem Durchsehen der Arena-Sendung nicht, dass es darum ging. Niemand wird sich aus freien Stücken mit Corona anstecken wollen. Die Frage ist vielmehr, welche “Abwehrarbeit” die Gesellschaft einem einzelnen abverlangen kann, wie lange dies der Fall sein darf und zu welchem Preis.

Im Covid-Gesetz (Version September 2020) sind an Kosten knappe 3 Milliarden deklariert. Nach heutigen Stand sind es jedoch 70 Milliarden (20 für 2020, und 50 für 2021). In dieser Hinsicht ist das Covid-Gesetz höchst unredlich. Die Differenz von 67 Milliarden gelingt nur, weil das Parlament in einer Art Blanko-Scheck Kompetenzen an die Regierung überträgt, ohne in Ansätzen Angaben zu den Kosten zu machen. Zwei Beispiele: Art. 1 (grundsätzliche Ermächtigung) und Art. 3 Abs. 5 (Übernahme sämtlicher Testkosten mit Delegation an Bundesrat).

Gemäss Budget 2020-2023 stehen dem Bund jährlich Ausgaben und Einnahmen von ca. 75 Milliarden zur Verfügung. Bei 70 Milliarden Covid-Sonderkosten entspricht dies einem gesamten Jahreshaushalt. Massvoll wäre wohl anders. Jene, die unter den Massnahmen leiden, verlieren. Andere, welche profitieren, gewinnen. Auf der Strecke bleibt der soziale Friede, den die Schweiz seit 1848 wie wohl kein anderes Land hatte.

Nur, weder jene, die schärfere Massnahmen fordern, noch jene, welche zurück zur Normalität möchten, können sich auf die Verfassung berufen. Es gibt weder ein Recht auf eine Ansteckung, genauso wie es kein Recht auf ewiges Leben gibt. Der Rückgriff auf die Grundrechte führt in die gähnende Leere, denn die Grundrechte sind fast ausschliesslich deklaratorischer Natur und daher nicht einklagbar.

Ich erinnere mich noch gut, wie Herr Bundesrat Koller damals landauf wie landab predigte, die neuen Grundrechte würden den Kern der alten Verfassung nicht ändern. die neue Verfassung diene einzig dazu, dass sie neu “formatiert” nun besser lesbar sei und dass gewisse “alte Zöpfe” entfernt würden. Auch wenn dies am rechten Polithorizont wenig Zustimmung finden wird, die Grundrechte der Schweiz sind in der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) enthalten.

Recht ist leider oft auch, was passiert

Die EMRK selber garantiert den Bürger/innen umfassende Rechte und die Schweiz konnte dieser erst 1974 beitreten, weil ohne das Frauenstimmrecht aus dem Jahre 1971 die EMRK nicht ratifiziert werden konnte. Dass es danach bis 1990 dauerte, bis das Frauenstimmrecht auch im letzten Kanton (via Bundesgericht) eingeführt wurde, zeigt auf, es stand lange nicht sehr gut um die Grundrechte in der Schweiz.

Viele dürften in der aktuellen Lage verkennen, der Schutz vor übermässigem staatlichem Handeln oder gar Willkür ist gerade nicht in einer Art Urkraft vorhanden. All diese Rechte wurden der “Obrigkeit” abgerungen. Wäre es nach der regierenden Macht gegangen, hätten wir wohl noch heute eine Tagsatzung und einige Patrizier würden über weite Teile der Stadt- und Landbevölkerung nach eigenem Gutdünken verfügen.

Macht bedeutet immer auch Machterhalt bzw. Machtausbau. Die aktuelle Situation zeigt auf, was passiert, wenn Mächtige plötzlich kraft einer spezifischen Situation über nur ein kleines Mehr darüber verfügen. Der Ruf nach Notrecht kam von der Regierung, nicht vom Volk oder Parlament. In einer Notsituation (sofern sie denn gegeben war) mag dies ein Mittel sein, für Ordnung zu sorgen. Nur, war die Ordnung denn je gefährdet? Wäre es nicht mit den ordentlichen Mitteln gegangen?

Braucht es wirklich Ermächtingsgesetze ?

Fakt ist, Regierung, Verwaltung und das Parlament rauften sich, sei es aus guter Absicht, in übertriebener Angst oder Machtausweitung, aber doch komplett undurchsichtig und in überstürzter Un- oder gar Überlegheit zusammen, um mit Notrecht viel Macht bei Regierung und Verwaltung zu bündeln. Alleine Artikel 1 des Covid-Gesetzes übergibt derart umfassende Kompetenzen, dass die Staatsrechtslehre (durchaus korrekt) den Begriff Ermächtigungsgesetz einbrachte.

Im frühen Januar 2021 wurden dagegen 90’000 Unterschriften eingereicht. Die Verfassung besagt leider nicht, wie schnell Referenden zur Abstimmung gelangen müssen. Bei bereits in Kraft stehenden Erlassen ist jede Verzögerung problematisch, da die Folgen sich nicht mehr komplett umkehren lassen. Die Abstimmung hätte so gesehen im März stattfinden müssen. Die Sache wäre dann “gegessen” gewesen. Bei einem Ja wären die Massnahmen legitimiert gewesen, bei einem Nein hätte der Souverän klar zum Ausdruck gebracht, zurück zur Normalität.

Nun entschieden sich die Mächtigen dazu, die Abstimmung auf den Juni zu schieben und in der Zwischenzeit weiter neues Covid-Recht zu zimmern. Dies führte dazu, dass das aktuelle Covid-Gesetz in den Abstimmungsunterlagen nicht angeführt ist und dass sowohl bei einem Ja wie Nein unklar ist, was gilt. Natürlich kann argumentiert werden, es laufe alles korrekt ab, in den Unterlagen zur Abstimmung stehe ja, das Gesetz sei in der Zwischenzeit geändert worden.

Dies stimmt schon, nur werden mit dieser Salamitaktik faktisch die Rechte des Volkes ausgehebelt. Wenn das Volk erst über Vorlagen abstimmen kann, die so nicht mehr in Kraft sind bzw. zum grössten Teil bereits ihre Wirkung entfalteten, dann verkommen die Abstimmungen dazu zu einer demokratischen Farce.

Privilegien sind jeder Demokratie unwürdig

Das Problem beim Covid-Gesetz bzw. den Massnahmen ist nicht so sehr, ob bzw. wie stark  das Establishment dabei versagte, sondern dass es aufgrund der Kosten der Massnahmen fast keinen Ausweg mehr gibt. Denn hätten auch weniger starke Einschränkungen genügt, wäre das Versagen offensichtlich. Genau dies aber darf nicht sein.

Wer heute von Privilegien oder Sonderrechten spricht, und damit eine Pandemie bekämpfen will, vergisst: Privilegien sind einer Demokratie im Grundsatz unwürdig. Wer impfen möchte, soll dies tun können. Und wer andere zum Impfen überzeugen will, soll dies auch tun können, aber auch das Gegenteil muss möglich sein.

Eine wirksame Impfung, bei welcher (fast) keine Nebenwirkungen auftreten, dies wird eine grosse Mehrheit wohl kaum verweigern. Das Covid-Zertifikat mit den erzwungenen Vor- bzw. Nachteilen jedoch ist nicht nur unnötig, es ist vielmehr brandgefährlich. Letzthin las ich bei jemanden, dessen politische Ansichten ich meist nicht teile, dass er nur wegen der Impffrage die Spaltung der Gesellschaft nicht riskieren würde. Leider läuft es aktuell aber gerade daraus hinaus.

Was macht ihr, wenn die Leute müde werden ?

Ich würde hier nachfragen wollen, wie weit wollen wir für ein paar Prozente Impfquote gehen? Aktuell funktioniert der Ansatz mit der fehlenden Reisemöglichkeit ohne Impfung doch schon mal sehr gut? Und sicher wird auch der verweigerte Restaurantbesuch ohne Test oder Impfung ein paar Prozente bringen, keine Frage. Soweit ich es verstanden habe, ist vorgesehen, dass selbst Geimpfte “nur” für ca. 6 Monate Privilegien erhalten sollen.

Nur, was macht ihr, wenn nach all diesem Impfen die Leute irgendwann müde werden? Was machen wir, wenn es doch mehr Nebenwirkungen geben sollte? Was machen wir mit den Massnahmen, den Masken? Gemäss Regierungsrat betr. meinem Rekurs wurde ausgeführt, selbst zweijährige Kinder könnten Masken unbedenklich tragen. Wollen wir dies? Was ist wichtiger, dass Zweijährige, die kaum laufen bzw.  sprechen können, korrekt die Maske tragen oder dass sie Vertrauen zu uns Erwachsenen aufbauen?

Offen gestanden, es schaudert mich bei diesen entarteten Versuchen einer älternden Machtelite, das Fundament unserer Werte einfach so zu Grabe zu tragen, immens. Ich gebe zu, ich leide darunter, dem tatenlos zusehen zu müssen. Plötzlich sind jene, die nicht einfach subito alles blindlings mitmachen, abartige Sozialschmarotzer, die Steuern hinterziehen und 1990 zwingend die Autopartei gewählt hätten. Und so bleibt mir wohl nichts anders übrig, denn als extremer Egoist gebrandmarkt zu werden, obwohl ich mich seit Monaten darum bemühe, in Anstand eine Auseinandersetzung zu führen, die (nach meiner Ansicht) nur über einen politischen Diskurs möglich ist.

Nein am 13. Juni zur Zweiklassengesellschaft

Dazu gehört für mich, am 13 Juni zum Covid-Gesetz Nein zu stimmen. Wer ja stimmt, soll dies tun. Nur sollte dabei der Anstand gewahrt bleiben, andere nicht derart zu beschimpfen. Und sie/er sollte sich bewusst sein, bei einem Ja zum Covid-Gesetz tritt das Impf-Zertifikat auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Wir wissen weder heute noch am 13. Juni 2021, welche Vor-/Nachteile das Zertifikat umfasst (ein Hauch davon findet sich hier).

Das Vertrauen der Politik in seine Bürger/innen muss schon arg limitiert sein, wenn der Gesetzestext zum Zertifikat partout nicht vor der Abstimmung publiziert wird, danach aber mit einer Vorlaufzeit von 10 Tagen auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt werden soll. Sagen wir es so, der Vertrauensverlust ist zumindest gegenseitig.

P.S: Wenn es nach dem Willen unseres Bundespräsidenten geht, so ist der Fall klar. Zitat gemäss Blick von heute: «Ist es wirklich vertretbar, geimpft zu sein und im ÖV weiterhin eine Maske tragen zu müssen aus Solidarität mit Sitznachbarn, die sich entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen?» Und weiter führt der Magistrat aus: Reisende und Pendler würden im öffentlichen Verkehr seit Monaten brav Masken tragen, was weder angenehm noch praktisch sei. Aber Herr Präsident, wer hat denn diese unsinnigen Massnahmen erst angeordnet?


Zwischen dem 1. Janaur 2021 und dem 31. März 2022 machte die Schweiz (alleine auf Bundesebende) zur Bewältigung von Covid Schulden über 65370 Millionen bzw. 65.37 Milliarden. Dies entspricht dem Erwerb von neuen Kampfflugzeugen gemäss Abstimmung Sommer 2020. Quelle: Covid-Schulden Bund