Beschwerde Abstrakte Normenkontrolle V-Covid-19 Bildung RR Zürich

Neue Realität: Ungeimpfte Jugendliche werden an Gymnasien an den Pranger gestellt

Egg, 1. Oktober 2021:  Ein Virus verändert die Welt. Was früher einmal galt, ist heute längst obsolet. Alle gleich zu behandeln, für dieses Recht kämpften die Menschen Hunderte von Jahren. Und dann das, ein Virus, bei dem es an den Gymis alle 83 Tage (0,012 Fälle pro 10000, Stand 29.9.21, BAG) einen Covid-Fall mit Spitalpflege gibt, führt dazu, dass alle ungeimpften Schüler/innen entweder einen wöchentlichen PCR-Test machen müssen, oder aber als ungeimpft und ansteckungsgefährdend geltend den gesamten Tag für die nächsten fünf Monate eine Maske tragen müssen.

Wenn Rechte schneller dahin schmelzen als unsere Gletscher

Am letzten Sonntag realisierten wir, was der Regierungsrat des Kantons Zürich am 22. September 2021 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchboxte. Auf Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsschulen) gibt es ab 4. Oktober 2021 entweder eine Test- oder dann eine Maskenpflicht. Neu ist, und das ist der erste Skandal, diese Pflicht gilt nur für Ungeimpfte! Zweiter Skandal ist überdies, jene, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen, müssen einmal die Woche zum PCR-Test!

Und damit sich niemand wehren kann, wurde die First auf 10 Tage herabgesetzt und die aufschiebende Wirkung entzogen. In plus/minus zwei Nächten verfasste ich eine Beschwerde für meine Tochter, die das Gymnasium besucht. Die Beschwerde wurde dem Verwaltungsgericht am Dienstag übermittelt. Ein “Rauchzeichen” des Gerichtes blieb bislang aus.

Die Beschwerde_V-Covid-19-Bildung_RR_Zuerich findet sich hier.  Bei einer abstrakten Normenkontrolle geht es darum, dass Betroffene VOR Inkrafttreten verlangen können, ob ein Erlass (vorliegend geht es um eine Verordnung) nicht gegen unsere Verfassung und/oder im Widerspruch zu unseren Gesetzen steht. Bei 10 Tagen “Anlaufzeit” und mit Entzug der aufschiebenden Wirkung ist dies faktisch unmöglich. Obowhl, die Beschwerde bereits am Dienstag eingereicht wurde, die Hoffnungen schmelzen mit jedem Tag  dahin wie unsere Gletscher.

Wie gern ich aktuell ein Vogel wär

Wahrscheinlich ist es gegenwärtig halt einfach so, was Recht ist, bestimmt die Macht. Verfassungsmässige Rechte, das war einmal, und wer es wagt, sich auf diese Grundrechte zu berufen, der ist per Definition ein Verschwörungstheoretiker oder was auch immer. Wir haben diese Woche ziemlich oft geweint, ich hätte nie für möglich gehalten, dass sowas je in der Schweiz passieren würde.

Ich bin hilflos, meiner Tochter nicht helfen zu können, ich bin hilflos, dass weder im beruflichen wie privaten Umfeld ein Ruck durch unsere Gesellschaft geht. Und ich weiss ganz einfach nicht, wohin uns diese Reise noch führt. Die einzige Kraft gibt mir aktuell die Natur, die Sonne, die jeden Tag scheint, und die Vögel, die auf den Ästen in den Bäumen einem milde Herbsttage zuflunkern.

Vielleicht denkt der Vogel, was sind das für komische Wesen in ihren Häuschen und den Masken da, und ich denke, wie gerne würde ich jetzt als Vogel einfach mal kurz ohne 3G (nein, es geht hier nicht um 5G!) eine Runde drehen wollen… Der Vogel schaut mich kurz an, und fliegt dann von dannen. Und dabei denke ich, wie war das nochmals im Mittelalter. Wer nicht kuschte, der wurde damals für vogelfrei erklärt. Nur damals?

Update vom 4. Oktober 2021: Das Verwaltungsgericht teilt uns mit, dass der Regierungsrat ab Zustellung 10 Tage Zeit habe, um zur Beschwerde Stellung zu nehmen.


Zwischen dem 1. Janaur 2021 und dem 31. März 2022 machte die Schweiz (alleine auf Bundesebende) zur Bewältigung von Covid Schulden über 65370 Millionen bzw. 65.37 Milliarden. Dies entspricht dem Erwerb von neuen Kampfflugzeugen gemäss Abstimmung Sommer 2020. Quelle: Covid-Schulden Bund